Das Auf und Ab von Samsung

Das Auf und Ab von Samsung

Bei Samsung kehrt einfach keine Ruhe ein. Nachdem Apple für das das Galaxy Tab 10.1 unter anderem in Australien und Deutschland ein Verkaufsverbot von Samsungs Tablet PC erwirkt hatte, brachten die Koreaner kurzerhand eine modifizierte Version auf den Markt, das Galaxy Tab 10.1N. Doch auch für dieses Produkt will Apple den Verkauf stoppen.

Eine einstweilige Verfügung hat der Konzern aus Cupertino schon vor dem Düsseldorfer Landgericht beantragt. Die Verhandlung darüber soll am 22. Dezember 2011 stattfinden. Glück für Samsung, denn das Weihnachtsgeschäft dürfte dadurch kaum negativ beeinflusst werden – möglicherweise ist sogar eher das Gegenteil der Fall, da das Samsung Galaxy Tab 10.1N wieder in aller Munde ist.

Gute Chancen für Samsung

Und Samsungs Chancen auf Erfolg stehen diesmal deutlich besser als im Sommer, als das ursprüngliche Galaxy Tab 10.1 verboten wurde. Denn die Koreaner haben deutlich am Design geschraubt. Der silberne Rahmen um das Display des Galaxy Tab 10.1N herum ist deutlich breiter geworden und die Lautsprecher sind sichtbar an der Vorderseite angebracht. Außerdem hat Samsung dem Gericht präventiv eine Schutzschrift hinterlegt, in der erklärt wird, warum das Galaxy Tab 10.1N das Geschmacksmuster von Apple nicht verletzt.

Entscheidung ums Galaxy Tab 10.1

Zwei Tage vor der Verhandlung um das Galaxy Tab 10.1N findet ebenfalls am Düsseldorfer Landgericht die Anhörung um Samsungs Berufung gegen das Verkaufsverbot des ursprünglichen Tablets statt. Sollte in diesem Fall das Gericht für Samsung entscheiden, wäre der Termin am 22.12. hinfällig. Und falls nicht, hat Samsung diesmal immerhin recht gut Chancen.

Apples Ass im Ärmel

Doch Apple hat laut dem Rechtsexperten Florian Müller noch ein heißes Eisen, das man ins Feuer werfen könnte, falls das Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 aufgehoben und keines für das Galaxy Tab 10.1N erwirkt werden kann: Die Kalifornier könnten Samsung auch wegen unfairen Wettbewerbs vor Gericht zerren.

Teilerfolg für Samsung

Einen Teilerfolg hat Samsung immerhin schon erreicht: In Australien wurde das Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 inzwischen aufgehoben. Down Under ging es auch nicht um die Verletzung des Geschmacksmusters, sondern um Patente zum Touchscreen, die Apple hält und durch Samsung verletzt sieht. Allerdings gilt es auf jeden Fall noch bis zum 2. Dezember 2011, denn Apple hat in einem Eilantrag die Aussetzung des Urteils gefordert und will den Obersten Gerichtshof anrufen. Je nachdem wie dieser dann entscheidet, darf Samsung das Galaxy Tab 10.1 in Australien wieder verkaufen.

Bild: Samsung

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